Am 2. April 2025 brachte die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag einen Antrag ein, der kleine und mittlere Mühlenbetriebe von der Pflicht zur kostenintensiven externen Explosionsschutzprüfung befreien soll (Drs. 19/6185). Bereits am 17. März hatte der AfD-Abgeordnete Johannes Meier das Thema mit einer Anfrage zum Plenum angestoßen (Drs. 19/5941). Die Antwort der Staatsregierung blieb, wie so oft, vage und ausweichend. Nun zeigt sich ein vertrautes Muster: CSU und Freie Wähler reichten am 28. April – also fast vier Wochen später – einen nahezu wortgleichen Antrag ein (Drs. 19/6488). Beide Anträge werden am 8. Mai im zuständigen Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz beraten. Zwar ist bislang über keinen der beiden entschieden worden, doch die AfD-Fraktion ist sich sicher: Wie in der Vergangenheit wird ihr Antrag abgelehnt und die Kopie von CSU und FW durchgewunken – nur um zu vermeiden, dass gute AfD-Initiativen auch als solche sichtbar werden.
Harald Meußgeier, wald- und forstpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Es geht uns um den Schutz kleiner Handwerksmühlen vor überzogener Bürokratie. Dass unsere Initiative Wirkung zeigt, freut uns. Dass CSU und Freie Wähler dabei wieder einmal zur politischen Kopiermaschine greifen, ist jedoch ein Armutszeugnis.“
